AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)


§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden und sind integrierender Bestandteil des Vertrages zwischen der Individa GmbH und dem Besteller. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

2. Unsere AGB gelten ausschliesslich. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit Ihnen (einschliesslich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben nur dann Vorrang vor diesen AGB, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

3. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von Ihnen uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss, Berechnung, Preise und Zahlungsbedingungen
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir Ihnen Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher MwSt.

2. Die Bestellung der Ware durch Sie gilt als verbindliches Vertragsangebot.

3. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an Sie.

4. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung, ausser bei im HR eingetragene Firmen, gegen Vorkasse. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail. (PDF). Das Rechnungsdatum ist das der Lieferung der Ware. Der Kaufpreis ist fällig ab Rechnungsstellung; innert 10 Tagen netto. Anstelle der üblichen Zahlungskonditionen dürfen wir nach Vereinbarung auch per Nachnahme, Vorkasse oder anderen mit Ihnen zu vereinbarenden Zahlungskonditionen liefern.

5. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommen Sie in Verzug, kommen Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung innerhalb der Zahlungsfrist nicht nach, so erhalten Sie eine Zahlungserinnerung mit einer Zahlungsfrist von 5 Arbeitstagen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, folgt die 2. Mahnung mit einer weiteren Fristansetzung von 5 Arbeitstagen. Für die zweite Mahnung fällt eine Mahngebühr von CHF 10.00 an. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, folgt die 3. Mahnung (letzte Mahnung) mit einer weiteren Fristansetzung von 5 Arbeitstagen. Ab der dritten Mahnung wird ein Verzugszins von 5% des Kaufpreises und Mahngebühren von 35.00 CHF fällig. Wir behalten uns vor, die Ihnen gegenüber bestehenden Forderungen nach erfolgloser dritter Mahnung über das zuständige Betreibungs- und Konkursamt einzufordern. Die hierdurch entstehenden weiteren Kosten gehen zu Ihren Lasten.

6. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (Art. 83 OR).

§ 3 Versandkosten
1. Lieferungen erfolgen mit einem Versanddienst unserer Wahl, in der Regel durch die Schweizerische Post. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Versandkosten werden bei einer Bestellungen pauschal pro Karton / Box berechnet.(Siehe Versandkosten) Dies gilt für Lieferungen innerhalb der Schweiz im Standard-Service. Bei Express Lieferungen innerhalb der Schweiz wird per Karton / Box ein Expresszuschlag verrechnet.
(Siehe Versandkosten) Die Bestätigung der Lieferkosten erhalten Sie auf der von uns versendeten Auftragsbestätigung. Mit den Versandkosten sind alle Kosten für Verpackung, Lieferpapiere und bei Normalversand übliche Transport- und Zustellungskosten abgegolten. Soll oder muss eine Lieferung zur Einhaltung eines schriftlich vereinbarten Liefertermins mit anderweitigen oder vergleichbaren Diensten erfolgen, gehen die hierfür anfallenden Zusatzkosten zu Lasten des Bestellers.

§ 3.1 Versandkosten bei Nachlieferungen
1. Die Teil - Nachlieferung kostet 16.50 pro Box / Karton. Die Ware wird nach dem Eingang der letzten fehlenden Position / Artikel versendet.

§ 4 Verrechnung
1. Sie sind zur Verrechnung von Gegenforderungen nur berechtigt, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn Ihre Gegenansprüche unstreitig sind. Dies gilt auch, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend machen. Als Käufer dürfen Sie die Verrechnung nur erklären, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

§ 5 Lieferfrist und Lieferverzug
1. Die Liefertermine oder Fristen sind ausschliesslich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.

2. Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine vorgängige Mahnung durch Sie erforderlich.

3. Falls wir eine ausdrücklich, als verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten.

4. Wenn der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der schuldhaften Verletzung einer Pflicht beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Käufer regelmässig vertrauen dürfen und haben wir diese Pflichtverletzung zu vertreten, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 6 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist.

2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Paketdienst oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang massgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

3. Kommen Sie in Annahmeverzug, unterlassen eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, von Ihnen zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschliesslich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
1.  Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

 § 8 Farbbezeichnungen und Grössenangaben
1. Die in unseren Publikationen (Katalog, Internet etc.) angegebenen Farbbezeichnungen und Grössenangaben unterliegen keinen Normen. Rückschlüsse auf bestimmte Abmessungen oder Farbvorstellungen sind aufgrund dieser Angaben nicht möglich. Selbst innerhalb einer Marke können unterschiedliche Artikel (z.B. Poloshirt und T-Shirt) bei gleicher Grössenangabe völlig unterschiedliche Abmessungen haben. Insbesondere bei sog. Slim-Fit/Body-Fit-Shirts müssen die Grössenläufe nicht mit den Unisex-Artikeln der gleichen Marke übereinstimmen. Ähnliches gilt für Damen- und Herrenshirts des gleichen Herstellers. Es ist selbstverständlich, dass Damenshirts anders geschnitten sind als die entsprechenden Herrenshirts obwohl die Grössenangabe völlig identisch ist. Dieselbe Farbbezeichnung kann bei unterschiedlichen Marken oder auch unterschiedlichen Artikeln einer Marke völlig anders aussehen. Leider lässt sich dieses Problem auch nicht durch die im Katalog abgedruckten Farbbalken lösen. Jeder abgedruckte Farbbalken im Katalog erscheint unter verschiedenen Lichtquellen anders und eine Textilfarbgebung zu 100% im Papierdruck darzustellen ist nahezu unmöglich. Abweichungen in Grösse und Farbe begründen deshalb in der Regel keine Mangelansprüche. Die Waren-Rücksendung nach § 11 bleibt davon selbstverständlich unberührt. Eindringlich hingewiesen werden soll hier auch darauf, dass jeder Textilartikel aus Baumwolle bzw. Baumwoll- Polyestergemisch vor dem ersten Tragen gewaschen werden muss. Aufgrund der (völlig unbedenklichen und ungefährlichen) chemischen Rückstände bei Textilien kann es bei sofortigem ungewaschenen Tragen insbesondere unter UV-Einwirkung zu chemischen Reaktionen zwischen Körperschweiss und den Rückständen kommen. Die dadurch entstehenden Farbbeeinträchtigungen bleiben auch nach späteren Wäschen bestehen. Beanstandungen bzw. Reklamationen hierfür sind in der Regel ausgeschlossen.

§ 9 Mängelansprüche des Käufers
1. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen Ihnen und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Sie müssen uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren.

2. Ihre Mängelansprüche setzen voraus, dass Sie Ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (Art. 367 ff. OR) nachgekommen sind. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3-4 Werktagen – bei versteckten Mängeln sofort nach Bekanntwerden – schriftlich an uns zu richten. Die Ware muss vor dem Veredeln (Besticken, Bedrucken o.ä.) von Ihnen oder dem Veredelungsbetrieb auf etwaige Mängel untersucht werden.

3. Beanstandete Ware ist uns zu einem vereinbarten Termin an einem vereinbarten Ort zur Verfügung zu stellen. Wurde die Ware bereits weitergeliefert oder an mehrere Empfänger verteilt, gehen die Kosten für das Zusammenstellen der beanstandeten Ware nicht zu unseren Lasten.

4. Die Nacherfüllung erfolgt nach Ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Sie sind während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung dreimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

5. Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen geltend zu machen.

 § 10 Sonstige Haftung
1. Soweit sich aus diesen AGB einschliesslich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und ausservertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

2.  Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit
haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmässig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produktehaftpflichtgesetz.

§ 11 Waren – Rücksendungen
1. Die Rücksendung neuwertiger, unveredelter Ware wird unter den in Absatz 3 und 4 genannten Voraussetzungen dann akzeptiert, wenn die Lieferung nicht länger als zwei Wochen zurückliegt.

1.1 Grundsätzlich nicht zurückgenommen werden
- werkseitig einzelverpackte Hemden und Blusen nach dem Auspacken
- Unterwäsche und Socken
- Veredelte Ware
- kundenseitig veredelte Ware

Die aufgezählten Waren werden nur dann zurückgenommen, sofern die Ware einen versteckten Mangel aufweist, welcher vor der Veredelung nicht feststellbar war. Bitte beachten Sie § 9, Absatz 2 dieser Verkaufsbedingungen.

1.2 Eine Rücknahme von Waren der Marke Brook Taverner kann nur in Originalverpackung und mit Originalkleiderbügel erfolgen.

2. Der Rücksendung muss der Waren-Rücksendeschein beigefügt sein. Retouren ohne diesen Schein können nicht bearbeitet werden. Bei gemeinsamer Rücksendung von Ware aus mehreren Lieferungen ist die Ware innerhalb der Sendung so zu unterteilen, dass eine klare Zuordnung zur jeweiligen ursprünglichen Lieferung möglich ist. Für jede Lieferscheinnummer wird ein eigener Waren-Rücksendeschein benötigt.

3. Ist der Grund der Rücksendung ein Lieferantenfehler, holen wir die Ware bei Ihnen ab. Die Abholung kann telefonisch oder per Email angefordert werden. Möglich ist auch die Rücksendung der Ware durch Sie. Die Kosten für die Rücksendung werden von uns übernommen, sofern sie die Kosten einer Abholung nicht überschreiten. Nach der Bearbeitung der Retoure erhalten Sie eine Gutschrift über den Warenwert inklusive aller Versandkosten ohne Abzug.

4. Liegt kein Lieferantenfehler vor, senden Sie uns die Ware bitte mit dem Rücksendeschein bzw. den Rücksendescheinen zu. In diesem Fall erhalten Sie nach Bearbeitung der Retoure eine Gutschrift über den Warenwert abzüglich 25% Handlingskosten, mindestens aber abzüglich CHF 5.00 je ursprünglicher Lieferung. Versandkosten werden in diesem Fall nicht gutgeschrieben. Sofern wir in abgesprochenen Ausnahmefällen abweichend von der Regelung in Absatz 1 auch ausgepackte Hemden und Blusen zurücknehmen, betragen die Handlingskosten für diese Artikel 50%.

§ 12 Verjährung
1. Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften mit einer Verjährungsfrist von 2 Jahren (Art. 210 Abs.1 OR), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

§ 13 Urheberrecht
1. Als Auftraggeber haften Sie allein, wenn durch die Ausführung Ihres Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Sie haben den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen.

§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. § 7 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des schweizerischen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

2. Gerichtsstand ist 8570 Weinfelden TG. Die Parteien verzichten im Übrigen ausdrücklich auf den gesetzlichen Gerichtsstand. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

§ 15 Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Affeltrangen, 01.03.2017